Berufungsverfahren im Fall Streifli

Im Fall Streifli wurde der Poolbesitzer vom Vorwurf der Tierquälerei frei gesprochen.
Die Begründung erfolgte erst mündlich, aber sie scheint sehr fragwürdig.

Uns, den Haltern von Streifli fehlen aber die Mittel für ein Berufungsverfahren.

Wir sammeln deshalb auf diesem Weg für die Kosten dieses Verfahrens. Kommen CHF 20'000.-- zusammen, werden wir die Berufung erklären, wenn nicht, wird das Geld an Tierschutzorganisationen gespendet.
Das unten angegebene Konto wurde extra für diese Sammlung eingerichtet und wird für nichts anderes verwendet.

Spenden können eingezahlt werden auf
IBAN CH22 0900 0000 1657 7643 6 "Spenden für Berufung Streifli"

Wir werden Sie hier auf dem Laufenden halten.

Danke im Voraus für jede Unterstützung

 

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